1. Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der Dolmetscher- und Übersetzervereinigung (nachfolgend: „DÜV“) und ihren Agenturkunden in den Bereichen Übersetzungen sowie Lektorat und redaktionelle Bearbeitung von Texten (nachfolgend: „Dienstleistungen“).
2. Dienstleistungsstandard und Einsatz Dritter
Die Dienstleistungen werden mit der gebührenden Sorgfalt nach den Grundsätzen der ordnungsgemässen Berufsausübung ausgeführt.
Die DÜV kann für die Erbringung der Dienstleistungen eigene Mitarbeiter oder Dritte einsetzen (nachfolgend: „Beauftragte“).
3. Preise
Offertpreise gelten, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, als Richtpreise. Die Abrechnung erfolgt aufgrund des vereinbarten Zeilenpreises und der tatsächlichen Zeilenzahl (Zieltext) bzw. aufgrund des vereinbarten Stundenansatzes und des tatsächlichen Stundenaufwands. Der tatsächlich abgerechnete Preis darf den Offertpreis um maximal 1
5%
überschreiten.
Nimmt der Kunde nach Auftragserteilung Ergänzungen
oder Änderungen am Ausgangstext vor, so gilt die zulä
ssi-
ge Offertüberschreitung von maximal 15% nicht. Ergän
–
zungen erfolgen zum vereinbarten Zeilenpreis und de
r
durch die Änderungen verursachte Mehraufwand wird zu
m
vereinbarten bzw. üblichen Stundenansatz verrechnet.
Die DÜV kann die Übergabe ihrer Dienstleistungen von
der
vorherigen Zahlung des vollen Preises abhängig mache
n
und/oder, insbesondere bei umfangreichen Übersetzun
gen,
einen Vorschuss verlangen.
Ohne anders lautende Vereinbarung hat der Kunde den
abgerechneten Preis zuzüglich Mehrwertsteuer innerha
lb
von 30 Tagen seit dem Datum der Rechnungsstellung z
u
bezahlen.
Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde in Zahl
ungs-
verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf, und die
DÜV
ist berechtigt, einen Verzugszins von 5% zu verlange
n.
4. Termine
Die DÜV versteht es als einen essenziellen Teil der
ange-
botenen Dienstleistungen, die vereinbarten Termine
einzu-
halten. Im Fall von wesentlichen nachträglichen Inh
altsän-
derungen seitens des Kunden ist der DÜV eine angemes-
sene Fristverlängerung zu gewähren.
5. Mitwirkung des Kunden
Der Kunde hat der DÜV besondere Ausführungsformen der
Dienstleistungen rechtzeitig bekannt zu geben (Art d
es
Datenträgers, Schriften, Format und Darstellung etc.
). Beim
Kunden vorhandene Informationen und Unterlagen, die
zur
Erstellung der Dienstleistungen notwendig oder hilfr
eich
sind (beispielsweise Paralleltexte, firmeninterne Bez
eich-
nungen und Akronyme, spezifische Glossare, Abbildunge
n,
Zeichnungen, Tabellen etc.), sind der DÜV unaufgefor
dert
und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.